Hinweise zum Datenschutz
Die Meldung über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit wird über eine sichere Verbindung direkt an das Vorgangsbearbeitungssystem im Sachgebiet Organisation und Personal des Landkreises Stendal übergeben. E-Mail oder ähnliche öffentliche, nicht-sichere Übertragungswege werden für die Übermittlung der Daten nicht genutzt.
Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben lediglich die zuständigen Personal-Sachbearbeiterinnen und -Sachbearbeiter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "Zeiterfassung" des Sachgebietes Organisation und Personal im Haupt- und Personalamt des Landkreises Stendal. Eine Kenntnisnahme durch Dritte ist ausgeschlossen.
Die Datenschutzhinweise des Landkreises Stendal insbesondere die allgemeine Datenschutzerklärungen sowie die Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Elektronische Krankmeldung stehen auf der Verwaltungs-Website zur Verfügung.
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